Untersuchung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („P-Schein“)

nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 + 5 FeV

Für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. Taxi, Mietwagen) ist eine ärztliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie: Untersuchungen für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 11 Abs. 9 sowie § 48 Abs. 4 und 5 FeV können für Patientinnen und Patienten über 60 Jahren in unserer Praxis nicht angeboten werden, da hierfür eine spezielle psychometrische Leistungsdiagnostik erforderlich ist.

Diese Untersuchung ist eine Selbstzahlerleistung.